Die Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung

Museumsgründer Walter Dues ist das Bocholter Handwerksmuseum in seiner heutigen Form zu verdanken. Bis ins hohe Alter hat Walter Dues viele Stunden täglich im Museum gearbeitet und sein Museum betreut. Schon vor über zehn Jahren überlegte der Gründer, wie seine umfangreiche Sammlung auch über seinen Tod hinaus Bestand haben und die Sammlung für die Öffentlichkeit erhalten bleiben könnte.

Eine Schließung des Museums wäre ein herber Verlust für Bocholt, denn das Handwerksmuseum ist eine nicht zu unterschätzende Attraktion geworden. Es ist mit dem Stadt- und Textilmuseum Teil der Bocholter Museumslandschaft geworden, die viele auswärtige Gäste nach Bocholt zieht.

Aus diesen Überlegungen heraus wurde dann 2007 auf Initiative der Eheleute Walter und Hedwig Dues sowie der Stadtsparkasse Bocholt die selbstständige rechtsfähige, gemeinnützige „Stiftung Bocholter Handwerksmuseum Dues – Stadtsparkasse“ gegründet.

Zweck der Stiftung ist der Erhalt handwerklichen Kulturgutes und die Vermittlung eines kulturgeschichtlich geschlossenen Bildes der alten Handwerksberufe in der Öffentlichkeit.

Dieses soll erreicht werden durch den Erhalt, die Erweiterung und den Betrieb des vorhandenen Handwerksmuseums Dues, gelegen an der Köcherstraße 4 in Bocholt. Das bedeutet, dass das bereits vorhandene handwerkliche Kulturgut, das sich im Museum befindet und zurzeit aus 34 vorhandenen historischen Werkstätten mit Werkzeugen, Maschinen, Zeichnungen, Dokumenten und Fachbüchern und verschiedensten Exponaten etc. sowie aus einer historischen Handwerkerwohnung besteht, und die künftig erworbenen Kulturgüter fachgerecht und ordnungsgemäß erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

In das Stiftungsvermögen haben die Eheleute Dues ihr Bocholter Handwerksmuseum (Grundstück, aufstehende Gebäude, Museumsausstattung, Exponate etc.) und die Stadtsparkasse Bocholt einen nicht unerheblichen Kapitalstock eingebracht.

Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand.

Das Kuratorium ist das „Aufsichtsorgan“ der Stiftung und besteht aus Vertretern der Familie Dues, der Stadtsparkasse Bocholt, der Stadt Bocholt, der Kreishandwerkerschaft Borken sowie des Förderkreises des Handwerksmuseums Bocholt e. V.

Es hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Festlegung der Richtlinien der Stiftungsarbeit

  • Beschlussfassung über Vergabe der Fördermittel

  • Genehmigung des vom Vorstand zu erstellenden jährlichen Wirtschaftsplanes

  • Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung unter Einschaltung eines renommierten Wirtschaftsprüfers

  • Feststellung der Jahresrechnung

  • Entlastung des Vorstandes

  • Anstellung von Mitarbeitern, mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten gem. § 8 SGB IV

Der Vorstand ist das „Geschäftsführungsorgan“ der Stiftung und besteht aus jeweils einem Vertreter der Familie Dues, der Stadtsparkasse Bocholt, der Kreishandwerkerschaft Borken sowie des Förderkreises des Handwerksmuseums Bocholt e. V.

Er hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stiftung

  • Die Verwaltung des Stiftungsvermögens

  • Die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums über die Vergabe der Stiftungsmittel

  • Die Berichterstattung und Rechnungslegung über die Tätigkeit der Stiftung

  • Die Leitung des Museums und Vorschlagsrecht an das Kuratorium bei der Einstellung neuer Mitarbeiter